Am 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in Kraft getreten. Vom 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008 müssen die Hersteller und Importeure ihre derzeit auf dem Markt befindlichen Stoffe vorregistrieren, damit diese auch nach dem 1. Dezember 2008 hergestellt oder importiert werden können. Eine Vorregistrierung ist erforderlich, damit die Hersteller oder Importeure von den Übergangsfristen für die Registrierung profitieren können.
Smalit ist ein nachgelagerter Anwender und stellt selbst nur Erzeugnisse her, die bei korrekter Anwendung, keine beabsichtigte Freigabe von Stoffen vorsehen. Eine Registrierung ist demzufolge nicht erforderlich.
Symalit setzt jedoch die REACH-Verordnung - auch im Sinne der Kunden - im Unternehmen um. So verpflichten wir unsere Lieferanten Produkte, welche von der REACH-Verordnung betroffen sind zu registrieren oder dies ihrerseits von ihren Sublieferanten zu verlangen. Diese Lieferantenvorgabe ist bei Symalit in den entsprechenden Dokumenten enthalten.
Symalit erklärt auf der Basis der oben erwähnten Festlegungen, nur Produkte in die EU auszuliefern, welche der REACH-Verordnung entsprechen.
Symalit REACH Erklärung