

Am 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in Kraft getreten. Bis zum 01.12.2010
müssen bisherige Stoffe (>1000 To/Jahr) registriert werden.
Symalit ist ein nachgelagerter Anwender und stellt selbst nur Erzeugnisse her, die bei korrekter
Anwendung, keine beabsichtigte Freigabe von Stoffen vorsehen. Eine Registrierung ist demzufolge nicht
erforderlich.
Symalit setzt jedoch die REACH-Verordnung - auch im Sinne der Kunden - im Unternehmen um. So
verpflichten wir unsere Lieferanten Produkte, welche von der REACH-Verordnung betroffen sind,
inklusive deren Verwendungszweck, zu registrieren oder die ihrerseits von ihren Sublieferanten zu verlangen.
Diese Lieferantenvorgabe ist bei Symalit in den entsprechenden Dokumenten enthalten.
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