homepagebanner
REACH
Erklärung zur REACH-Verordnung
EU-Chemikalienverordnung REACH - Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

Am 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in Kraft getreten. Bis zur ersten phase-in Frist vom 1. Dezember 2010 wurden Stoffe mit einer Jahresmenge von >1000 To bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registriert. Bis zur zweiten phase-in Frist vom 1. Juni 2013 wurden Stoffe mit einer Jahresmenge von ≥ 100 To registriert. Bis zur dritten phase-in Frist vom 1. Juni 2018 müssen Stoffe und Zubereitungen mit einer Jahresmenge von  ≥1 To registriert werden.

Symalit ist ein nachgelagerter Anwender und stellt selbst nur Erzeugnisse her, die bei korrekter Anwendung, keine beabsichtigte Freigabe von Stoffen vorsehen. Eine Registrierung ist demzufolge nicht erforderlich.

Symalit setzt jedoch die REACH-Verordnung - auch im Sinne der Kunden - im Unternehmen um. So verpflichten wir unsere Lieferanten Produkte, welche von der REACH-Verordnung betroffen sind,
inklusive deren Verwendungszweck, zu registrieren oder die ihrerseits von ihren Sublieferanten
zu verlangen. Diese Lieferantenvorgabe ist bei Symalit in den entsprechenden Dokumenten enthalten.